Der Gemeinderat der Gemeinde Topfstedt hat in seiner 15. Sitzung am 22.12.2022 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 09.01.2023 (Az. L.3.1-2010-GV074-02/22), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 12.01.2023, verbunden mit einer Anhörung nach § 28 ThürVwVfG erteilt. Die Stellungnahme der Gemeinde erfolgte mit Schreiben vom 18.01.2023.
Mit Schreiben vom 24.01.2023 (Az.L .3.1-2010-GV074-02/22) Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 31.01.2023 wurde gemäß § 60 Abs.1 Satz 2, § 57 Abs.3 i.V.m. § 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 zugelassen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Topfstedt wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Topfstedt oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 08.03.2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der 1. Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Topfstedt, den 03.02.2023
gez. R. Kämmerer
Bürgermeister