Bei der Stadt Clingen ist zum 01.04.2023 die Stelle einer/eines
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden neu zu besetzen. Die Stelle ist zunächst auf 1 Jahr befristet; bei entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung sowie Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt werden.
Aufgabenbereiche:
| - | Pflege von Grünanlagen im Stadtgebiet (z. B. fachgerechte Verschnitte, Beschulung von Neuanpflanzungen, Rasenmahd, Baumfällungen usw.), |
| - | Unterhaltung und Reinigung von Straßen, Wegen, Plätzen und dgl. sowie städtischer Liegenschaften, |
| - | Pflege und Instandhaltung gemeindlicher Spielplätze |
| - | Pflege und Reinigung von Gewässern 2. Ordnung, |
| - | Absicherung des Winterdienstes, |
| - | Bedienung, Wartung und Pflege der zugewiesenen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, u.a., |
| - | Durchführung von Transportarbeiten einschließlich Be- und Entladearbeiten sowie, |
| - | Durchführung von Kleinreparaturen. |
Anforderungen an die Stelleninhaber:
| - | abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf oder vergleichbarer Berufsabschluss, |
| - | fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in den vorgenannten Aufgabenbereichen, |
| - | überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und der Wille, ggf. auch bei dringlichem Bedarf über die regulären Arbeitszeiten hinaus zu arbeiten, |
| - | körperliche Belastbarkeit sowie sicheres und freundliches Auftreten, |
| - | Führerschein Klasse B/C1. |
Eine Änderung der vorstehenden Aufgabenbereiche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die tarifvertraglichen Leistungen sowie das Beschäftigtenentgelt richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005 in der zurzeit geltenden Fassung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien usw.) senden Sie bitte bis spätestens zum 10.03.2023 an die
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Kennwort „Bewerbung Stadtarbeiter/in Clingen“
Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen.
Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgen keine Eingangsbestätigung. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie ohne Verwendung von Bewerbungsmappen o.ä. einzureichen. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierten Rückumschlag beizufügen. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung der personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer dieses Verfahrens gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.
Clingen, den 03.02.2023
gez. Schütze
Bürgermeister