| hier: | Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB |
Der Stadtrat der Stadt Clingen hat in seiner Sitzung am 20.06.2021 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Welkertor“ der Stadt Clingen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB eingeleitet.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Wohnnutzung im Bereich Welkertor. Hier sollen 2 Einfamilienhäuser errichtet werden. Das Plangebiet kann an die bestehende Erschließung der Ortslage angebunden werden.
In seiner Sitzung am 25.05.2022 hat der Stadtrat beschlossen, das Planverfahren im Standardverfahren auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches fortzuführen. Im Zeitraum vom 27.06.2022 bis 29.07.2022 wurde daher die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden rechtserhebliche Hinweise zu den Planinhalten geäußert. Im Ergebnis der Abwägung dieser Stellungnahmen wurden Änderungen der Planung vorgenommen (insbesondere die Verkleinerung des Geltungsbereiches). Durch die vorgenommenen Änderungen des Planentwurfes nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB ist die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB sowie die erneute Behördenbeteiligung erforderlich. Der Stadtrat der Stadt Clingen hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 daher den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gefasst.
Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes „Welkertor“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und dem artenschutzrechtlichen Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 06.03.2023 bis 14.04.2023
öffentlich im Internet als Download unter der Adresse www.vgem-greussen.de unter den Rubriken „Aktuelles“ -> „Nachrichten“ oder unter dem Link https://www.vgem-greussen.de bereitgestellt.
Entsprechend § 3 (2) PlanSiG werden die o.g. Planungsunterlagen als zusätzliches Informationsangebot an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
| Ort: | VG Greußen, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen |
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | - geschlossen - |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Clingen unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht zum Bebauungsplan „Welkertor“ mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern, Grünordnungsplan und artenschutzrechtliches Gutachten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.
Clingen, 16.02.2023
gez. Schütze
Bürgermeister