Gegenüber den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Mühlhausen für den Amtsgerichtsbezirk Sondershausen die Zahl der in die Vorschlagslisten der Haupt- und Ersatzschöffen der Gemeinden aufzunehmenden Personen bekanntgegeben und zwar wie folgt:
| Stadt/Gemeinde | EW | Zahl der vorzuschlagenden Personen |
| Stadt Clingen | 1.063 | 2 |
| Gemeinde Topfstedt | 560 | 1 |
| Gemeinde Wasserthaleben | 384 | 1 |
| Gemeinde Westgreußen | 372 | 1 |
| Gemeinde Oberbösa | 320 | 1 |
| Gemeinde Trebra | 283 | 1 |
| Gemeinde Niederbösa | 120 | 1 |
Hierauf Bezug nehmend teile ich Ihnen mit, dass an dem Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger sich mit der Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Frau Veit, bei Fragen im Hinblick auf das Wahlverfahren, die Übernahme sowie die Tätigkeitsinhalte dieses öffentlichen Ehrenamtes in Verbindung setzen mögen. Sofern in diesem Zusammenhang bereits Interesse an der Übernahme des in Rede stehenden Amtes bestehen sollte, kann
bis zum 21. April 2023
auf den anliegenden Formularen (Schöffe bzw. Jugendschöffe) gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft eine Interessensbekundung zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für die Schöffenwahl 2023 erfolgen. Die Formulare sind auch auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-greussen.de unter den Rubriken „Aktuelles“ -> „Schöffenwahl 2023“ oder unter dem Link https://www.vgem-greussen.de/seite/141810 zum Herunterladen veröffentlicht. Ebenso sind dort weitere Informationen zum Amt des Schöffen bzw. des Jugendschöffen publiziert.
Greußen, den 01. Februar 2023
gez. Veit
Gemeinschaftsvorsitzende