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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse Gemeinderat vom 06.02.2024

Bekanntmachung der in der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wasserthaleben am 06.02.2024 gefassten Beschlüsse

In der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wasserthaleben am 06.02.2024, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 54/17/24

Berufung des Wahlleiters sowie des stellvertretenden Wahlleiters der Gemeinde Wasserthaleben für die Kommunalwahl am 26.05.2024

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben im öffentlichen Teil seiner 17. Sitzung am 06.02.2024 das Folgende:

1.

Der Gemeinderat beruft Herrn Tobias Steinkopf zum Wahlleiter sowie Frau Nicole Ehrhardt zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Kommunalwahl am 26.05.2024 und einer ggf. stattfindenden Stichwahl am 09.06.2024. Im Fall einer abweichenden Terminierung gilt dieser Beschluss entsprechend.

2.

Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird beauftragt, die Berufung nach Ziffer 1 der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG anzuzeigen.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst.

Wasserthaleben, den 12.02.2024

gez. Wölbing

Bürgermeister