Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Liegenschaftsvermessung

In der Gemeinde Clingen, Gemarkung Clingen, Flur 1, wurde eine Liegenschaftsvermessung durchgeführt. Folgendes Flurstück ist von der Liegenschaftsvermessung betroffen:

143/20

Lagebezeichnung: Neusiedlerhof 1 a

Die Grenzniederschrift und die dazugehörige Skizze liegt

vom 02.03.2026 - 04.04.2026

in den Räumen der Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen (Mo-Fr von 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr) während der angegebenen Zeiten für die Beteiligten zur Einsicht aus. Einsichtnahmen außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Absprache unter Tel. 03632-6679890 möglich.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung (Grenzniederschriften, Grenzfeststellungsverträge und die dazugehörigen Skizzen) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Wilke, Am Elisabethplatz 2, 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

SDH, den 13.01.2026

Peter Wilke, ÖbVI