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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 2/2026
Seite 3 ff ohne Rubrik
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Einwilligung zur Veröffentlichung von Altersjubiläen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Werte Seniorinnen und Senioren,

in Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ohne Ihre Zustimmung keine Altersjubiläen mehr im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen veröffentlicht werden dürfen.

Zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums ist es zwingend notwendig, dass Sie hierfür Ihre Einwilligung geben.

Sollten Sie also auch weiterhin öffentliche Glückwünsche zu Ihrem Altersjubiläum im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen erhalten wollen, dann füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus und geben dieses im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen ab oder legen das Formular in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen.

gez. Steinkopf

Datenschutzbeauftragter

Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Altersjubiläen im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Hiermit willige ich

(Name, Vorname/n)

(Straße, Hausnummer)

(Postleitzahl, Ort)

in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Einzelnen Familienname, Vorname(n), ggf. Doktorgrad, Alter, Geburtsdatum, Wohnort durch das für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zuständige Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Greußen ein.

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu folgendem Zweck:

Veröffentlichung meines Altersjubiläums (vgl. § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG) im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen.

Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.

Durch die Veröffentlichung bestehen folgende Risiken für die betroffene Person:

Die personenbezogenen Daten werden einem potentiell großen Empfängerkreis des frei verfügbaren Amtsblattes bekannt.

Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, aber nach Drucklegung von begrenzter Wirkung. Druckexemplare verbleiben ggf. mit den Daten beim Empfänger.

Die Einwilligung erfolgt auf freiwilliger Basis und ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Nach Verwendung für den oben genannten Zweck werden die Daten aus den datenverarbeitenden Systemen gelöscht. Sie befinden sich jedoch weiter in ggf. bereits in Umlauf gebrachten Druckexemplaren. Durch den Widerruf meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Meine Widerrufserklärung kann ich in schriftlicher Form an die Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Hauptverwaltung, richten.

(Ort, Datum)

(Unterschrift Name, Vorname)