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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in seiner 06. Sitzung am 09.12.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Auf Grundlage des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 zur Änderung der Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GBl. S. 194, 201), in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 50 Abs. 2 Satz 1 und § 55 ThürKO ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 19.12.2025 (Az. L.3.1-2010-VG03-01/26), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 05.01.2026, erteilt und mit Schreiben vom 15.01.2026 (Az. L.3.1-2010-VG03-01/26), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 22.01.2026, wurde eine vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 13.03.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Greußen, den 10.02.2026

gez. Steinkopf

Gemeinschaftsvorsitzender

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen (Kyffhäuserkreis) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die VG Greußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

866.000 EUR

und Ausgaben mit

866.000 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

310.000 EUR

und Ausgaben mit

310.000 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

- entfällt -

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft wird auf 393.700,00 € festgesetzt.

Es gilt der mit der Haushaltssatzung beschlossenen Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Greußen, 10.02.2026

(Siegelabdruck)

gez. Steinkopf

Ort, Datum

Gemeinschaftsvorsitzender