Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) vom 02.03.2009 (GVBl. S. 65) in der zurzeit geltenden Fassung sind Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzungen des Wahlausschusses in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen.
Hierauf Bezug nehmend werden folgende Sitzungen des Wahlausschusses der Gemeinde Topfstedt, die nach derzeitiger Sachlage absehbar sind, öffentlich bekanntgemacht:
| 1. | 23.04.2024, 14:30 Uhr, Beratungsraum im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen | |
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| TOP 1: | Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit nach § 1 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung |
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| TOP 2: | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| TOP 3: | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
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| TOP 4: | Feststellung der ordnungsgemäßen ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Ladung der Beauftragten für die für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Topfstedt eingereichten Wahlvorschläge |
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| TOP 5: | Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Topfstedt eingereichten Wahlvorschläge nach § 17 Abs. 4 Satz 1 ThürKWG |
| 2. | 30.04.2024, 14:30 Uhr, Beratungsraum im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen | |
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| (Die unter Ziffer 2 angeführte Sitzung erfolgt ausschließlich nur in dem Fall, wenn der Wahlausschuss in der unter der lfd. Nr. 1 bezeichneten Sitzung einen eingereichten Wahlvorschlag ganz oder teilweise für ungültig erklärt.) | |
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| TOP 1: | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| TOP 2: | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
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| TOP 3: | Beschlussfassung über die durch die von der ganz oder teilweisen Ungültigkeitserklärung des Wahlvorschlages für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Topfstedt eingereichten Wahlvorschläge betroffenen Partei oder Wählergruppe ggf. erhobenen Einwendungen |
| 3. | 28.05.2024, 14:30 Uhr, Beratungsraum im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen | |
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| TOP 1: | Sitzungseröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| TOP 2: | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
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| TOP 3: | Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Topfstedt eingereichten Wahlvorschläge sowie Feststellung des Ergebnisses der Wahl für das Wahlgebiet |
Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich.
Sofern sich Änderungen an den aufgeführten Terminen ergeben sollten bzw. zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses zu erfolgen haben, werden diese kurzfristig durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise oder durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen bekannt gegeben.
Greußen, den 18.03.2024
gez. Steinkopf
Wahlleiter der Gemeinde Topfstedt