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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung

Aufforderung zur Bewerbung für die anstehende Wahl zur Besetzung der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Greußen haben mit Zweckvereinbarung vom 30.07.2024 die eigenen Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz auf die Verwaltungsgemeinschaft Greußen übertragen.

Auf Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson zur Besetzung der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, für die Dauer von 5 Jahren zu wählen.

Die Tätigkeit einer Schiedsperson wird im Ehrenamt ausgeübt. Sie wird vom Direktor des zuständigen Amtsgerichts berufen und verpflichtet.

Die Schiedsperson ist unter anderen im Strafrecht bei Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses zunächst zuständig. Selbst eine erfolglose Schlichtung kann somit eine wichtige Voraussetzung für das weitere Vorgehen sein.

In Thüringen geht in Privatklagedelikten die Schlichtung einem Strafverfahren vor Gericht vor. Eine Schlichtung muss daher durchgeführt werden.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:

Sie besitzen das Wahlrecht.

Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.

Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Greußen.

Sie sollten Autorität und die Fähigkeit besitzen sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.

Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben:

gütliche Durchführung von Schlichtungsverfahren;

Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen.

Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren oder Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 03636 762237, elektronisch an tobias.steinkopf@vgem-greussen.de oder schriftlich an

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Gemeinschaftsvorsitzenden Herrn Tobias Steinkopf

Kennwort „Schiedsstelle“

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

gez. Steinkopf

Gemeinschaftsvorsitzender