Die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Greußen und ihren Mitgliedsgemeinden wurde am 06.03.2025 auf der Internetseite des Landkreises öffentlich bekanntgemacht.
Unter folgendem Link ist diese zu finden:
https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/
Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen und deren Mitgliedskommunen (Stadt Clingen sowie die Gemeinden Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben und Westgreußen) weisen hiermit gem. § 12 Abs. 1 Satz 4 ThürKGG in der für die Bekanntmachung ihrer Satzung vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung hin.