In der 12. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Niederbösa am 13.03.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 59/12/23
Haushaltssatzung der Gemeinde Niederbösa für das Haushaltsjahr 2023 samt ihrer Anlagen gemäß §§ 55 ff. ThürKO
Aufgrund § 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Art. 2 Zweites Thüringer Covid-19-G zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 23.03.2021 (GVBl. S. 115) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Niederbösa im öffentlichen Teil seiner 12. Sitzung am 13.03.2023 das Folgende:
| 1. | Der Gemeinderat erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2023 die vorgelegte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen. |
| 2. | Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird beauftragt, die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. |
Beschluss Nr. 60/12/23
Finanz- und Investitionsplan der Gemeinde Niederbösa für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 62 ThürKO
Aufgrund § 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Art. 2 Zweites Thüringer Covid-19-G zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 23.03.2021 (GVBl. S. 115) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Niederbösa im öffentlichen Teil seiner 12. Sitzung am 13.03.2023 das Folgende:
| 1. | Der Gemeinderat erlässt als gesonderte Pflichtanlage zur Haushaltssatzung den vorgelegten Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 62 ThürKO. |
| 2. | Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde diese Pflichtanlagen zusammen mit der Haushaltssatzung 2023 zur Würdigung vorzulegen. |
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst.
Niederbösa, den 24.03.2023
gez. Steinacker
Bürgermeister