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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wasserthaleben am 01.03.2023 gefassten Beschlüsse

In der 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wasserthaleben am 01.03.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 48/13/23

Berufung des Wahlleiters sowie des stellvertretenden Wahlleiters der Gemeinde Wasserthaleben für die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters am 21.05.2023

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) zuletzt geändert durch Art. 1 Thüringer Gesetz zur Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen vom 29.03.2019 (GVBl.S. 59) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Wasserthaleben im öffentlichen Teil seiner 13. Sitzung am 01.03.2023 das Folgende:

1.

Der Gemeinderat beruft

-

Frau Nicole Ehrhardt

zur Wahlleiterin

sowie

-

Herrn Jürgen Gödicke

zum

stellvertretenden Wahlleiter

für die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters am 21.05.2023.

2.

Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird beauftragt, die Berufung nach Ziffer 1 der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG anzuzeigen.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst.

Wasserthaleben, den 23.03.2023

gez. Wölbing

Bürgermeister