In der 20. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Westgreußen am 09.03.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 66/20/23
Gründung eines Wasserwehrdienstes; Eingliederung des Wasserwehrdienstes in die Freiwillige Feuerwehr Westgreußen
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415), in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Westgreußen im öffentlichen Teil seiner 20. Gemeinderatssitzung am 09.03.2023 das Folgende:
| 1. | Die Gemeinde Westgreußen gründet einen Wasserwehrdienst. |
| 2. | Der Wasserwehrdienst wird in die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westgreußen integriert. |
Beschluss Nr. 67/20/23
Satzung der Gemeinde Westgreußen über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414, 415), in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Westgreußen im öffentlichen Teil seiner 20. Gemeinderatssitzung am 09.03.2023 das Folgende:
| 1. | Die Satzung der Gemeinde Westgreußen über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst, wird der nach diesem Beschluss beigefügten Anlage beschlossen. |
| 2. | Die Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird beauftragt, die Satzung nach Ziffer 1 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen. |
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Beschluss Nr. 68/20/23
Vergabe von Leistungen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durch Kappung einer Ulme an der Rohnstedter Straße (Gemeindeschenke)
Westgreußen, den 23.03.2023
gez. Müller
Stellvertretender Bürgermeister