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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der in der 10. Sitzung des Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 30.03.2023 gefassten Beschlüsse

In der 10. Sitzung des Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 30.03.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 45/10/23

Abberufung der Gemeinschaftsvorsitzenden

Rechtsgrundlage:

§ 52 abs. 2 ThürKO,

§ 23 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i.V.m.

§ 32 Abs. 6 ThürKO

Beschluss:

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ beschließt, die Gemeinschaftsvorsitzende Frau Heidemarie Veit gemäß § 52 abs. 2 ThürKO, § 23 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i.V.m. § 32 Abs. 6 ThürKO abzuberufen

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst.

Greußen, den 11.04.2023

gez. Steinacker

2. Stellvertreter der Gemeinschaftsvorsitzenden