Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in seiner 09. Sitzung am 01.03.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Auf Grundlage des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.02.2022 (GVBl. S. 87) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 zur Änderung der Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GBl. S. 194), in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 50 Abs. 2 Satz 1 und § 55 ThürKO ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 23.03.2023 (Az. L.3.1-2010-VG 03-01/23), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 30.03.2023, erteilt und mit Schreiben vom 03.04.2023 (Az. L.3.1-2010-VG03 - 01/23) eine sofortige öffentliche Bekanntmachung zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 05.05.2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Greußen, den 11.04.2023
gez. Steinacker
2. Stellvertreter der Gemeinschaftsvorsitzenden
Aufgrund des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.02.2022 (GVBl. S.87) i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 zur Änderung der Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 50 Abs. 2 Satz 1 und § 55 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Greußen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 962.750,00 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 601.170,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- nicht besetzt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft wird auf 55,00 EUR pro Einwohner (Stand zum 31.12.2021: 3.096 Einwohner, Betrag der Umlage lt. Ansatz: 170.280,00 EUR) festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
ausgefertigt am: 11.04.2023
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
gez. Steinacker — (Siegelabdruck)
2. Stellvertreter der Gemeinschaftsvorsitzenden