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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in seiner 14. Sitzung am 31.01.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Auf Grundlage des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 zur Änderung der Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GBl. S. 194), in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 50 Abs. 2 Satz 1 und § 55 ThürKO ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 23.02.2024 (Az. L.3.1-2010-VG 03-01/24), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 28.02.2024, erteilt und mit Schreiben vom 13.03.2024 (Az. L.3.1-2010-VG03 - 01/24) eine vorzeitige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 08.05.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Greußen, den 08.04.2024

gez. Kämmerer

1. Stellvertreter der Gemeinschaftsvorsitzenden

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen (Kyffhäuserkreis) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 zur Änderung der Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 50 Abs. 2 Satz 1 und § 55 und 57 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Greußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

844.300,00 EUR

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

416.300,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € unverändert auf 0 € festgesetzt.

§ 4

- nicht besetzt -

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft wird auf 258.800 € festgesetzt. Dies entspricht einer Umlage von 83,59 EUR pro Einwohner bei einem Stand von 3.096 Einwohner zum Stichtag 31.12.2021.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

ausgefertigt am: 08.04.2024

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

gez. Kämmerer  —  (Siegelabdruck)

1. Stellvertreter der Gemeinschaftsvorsitzenden