Gemäß § 18 Abs. 1 ThürKWG hat der Wahlleiter die vom Wahlausschuss als gültig zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen spätestens am 22. Tag vor der Wahl, das ist der 04.05.2024 in ortsüblicher Weise öffentlich bekanntzumachen.
Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 23.04.2024 statt.
Da die nächste Amtsblattausgabe (05/2024) erst am 16.05.2024, mithin nach dem 22. Tag vor der Wahl, erscheinen wird und auch seitens des Verlages aus Zeitgründen der Druck und die Verteilung einer Sonderausgabe des Amtsblattes nicht möglich ist, wird darauf verwiesen, dass die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Topfstedt an den Verkündigungstafeln
| - | „Hauptstraße“, Ecke „Greußener Straße“ im Ortsteil Niedertopfstedt (Gemarkung Niedertopfstedt, Flur 3, Flurstück 18/112 sowie |
| - | „Lindenstraße“ gegenüber der Gemeindegaststätte im Ortsteil Obertopfstedt (Gemarkung Obertopfstedt, Flur 3, Flurstück 57/39) |
erfolgen werden.
Die an den angeführten Verkündigungstafeln erfolgten öffentlichen Bekanntmachungen werden in der Ausgabe des Amtsblattes 05/2024 vom 16.05.2024 nachgeholt werden.
Ich bitte um Beachtung.
Topfstedt, den 18.04.2024
gez. Steinkopf
Wahlleiter der Gemeinde Topftsedt