Gemäß § 18 Abs. 1 ThürKWG hat der Wahlleiter die vom Wahlausschuss als gültig zugelassenen Wahlvorschläge und Listenverbindungen spätestens am 22. Tag vor der Wahl, das ist der 04.05.2024 in ortsüblicher Weise öffentlich bekanntzumachen.
Die Sitzung des Wahlausschusses findet am 23.04.2024 statt.
Da die nächste Amtsblattausgabe (05/2024) erst am 16.05.2024, mithin nach dem 22. Tag vor der Wahl, erscheinen wird und auch seitens des Verlages aus Zeitgründen der Druck und die Verteilung einer Sonderausgabe des Amtsblattes nicht möglich ist, wird darauf verwiesen, dass die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Trebra an den Verkündigungstafeln der Gemeinde
| - | in der Hauptstraße 34 sowie |
| - | Am Mönchtor 3 in Trebra |
erfolgen werden.
Die an der angeführten Verkündigungstafel erfolgte öffentliche Bekanntmachung wird in der Ausgabe des Amtsblattes 05/2024 vom 16.05.2024 nachgeholt werden.
Ich bitte um Beachtung.
Trebra, den 18.04.2024
gez. Steinkopf
Wahlleiter der Gemeinde Trebra