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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Westgreußen hat in seiner 09. Sitzung am 02.03.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 16.03.2026 (Az. L.3.1-2010-GV079-01/26), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 23.03.2026, erteilt und mit Schreiben vom 27.03.2026, Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 07.04.2026, eine vorzeitige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Westgreußen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen" öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Westgreußen oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 15.05.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Westgreußen, den 07.04.2026

gez. Lange

Bürgermeisterin

Haushaltssatzung

der Gemeinde Westgreußen

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Westgreußen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

606.720 EUR

 

und Ausgaben mit

606.720 EUR

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

251.000 EUR

 

und Ausgaben mit

251.000 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

-unbesetzt-

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2026 auf 70.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der mit der Haushaltssatzung beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2026 in Kraft.

Westgreußen, 07.04.2026

 

Gemeinde Westgreußen

Ort, Datum

(Siegelabdruck)

gez. Lange

 

 

Bürgermeisterin

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.