In der 11. Sitzung des Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 17.04.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 46/11/23
2. Beratung und 2. Beschluss zur Abberufung der Gemeinschaftsvorsitzenden
Rechtsgrundlage:
§ 52 Abs.2 ThürKO, § 23 Abs.1 Satz 1 ThürKGG i.V.m. § 32. Abs. 6 ThürKO
Beschluss:
| 1. | Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ beschließt, die Gemeinschaftsvorsitzende, Frau Heidemarie Veit, gemäß § 52 Abs.2 ThürKO, § 23 Abs.1 Satz 1 ThürKGG i.V.m. § 32. Abs. 6 ThürKO zum Zweiten Mal abzuberufen. |
| 2. | Die Gemeinschaftsversammlung ordnet die sofortige Vollziehung der Abberufung der Gemeinschaftsvorsitzenden Frau Heidemarie Veit (Ziffer 1 des Beschlusses) gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO an. |
Beschluss Nr. 47/11/23
Ausschreibung der Stelle eines Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“
Aufgrund des § 48 Abs. 3 Satz 5 ThürKO vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung von 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zur Zeit geltenden Fassung beschließt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ im öffentlichen Teil ihrer 11. Sitzung am 17.04.2023 das Folgende:
| 1. | Der Inhalt der Ausschreibung der Stelle des Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ wird nach der dem Beschluss beigefügten Anlage beschlossen. |
| 2. | Der Gemeinschaftsvorsitzende wird beauftragt, die Ausschreibung nach Ziffer 1 im Thüringer Staatsanzeiger zu veröffentlichen. |
| 3. | Der Gemeinschaftsvorsitzende sowie die Bürgermeister der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ werden beauftragt, der Gemeinschaftsversammlung aus den Bewerbungen, die auf die Ausschreibung nach Ziffer 1 eingegangen sind, die Bewerber zur Wahl zur / zum Gemeinschaftsvorsitzenden vorzuschlagen, die sich auf die Ausschreibung hin rechtzeitig beworben haben und die objektiven Anforderungen der Ausschreibung erfüllen. |
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentlichen Beschlüsse gefasst.
Greußen, den 02.05.2023
gez. Kämmerer
1. Stellvertreter der Gemeinschaftsvorsitzenden