Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

HH-Satzung Niederbösa 2023

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederbösa hat in seiner 12. Sitzung am 13.03.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Art. 2 Zweites Thüringer Covid-19-G zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vom 23.03.2021 (GVBl. S. 115) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 23.04.2022 (Az. L.3.1-2010-GV048-01/23), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 28.03.2023 erteilt und mit Schreiben vom 05.04.2023 (Az. L.3.1-2010-GV048-01/23), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 17.04.2023, eine sofortige öffentliche Bekanntmachung zugelassen.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Niederbösa wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Niederbösa oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 02.06.2023 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Niederbösa, den 02.05.2023

gez. Steinacker

Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederbösa (Kyffhäuserkreis)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.03.2021 (GVBl. S. 113) in der zurzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Niederbösa folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

193.410,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

40.000,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (A)

 — 

295 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

410 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.700,00 EUR festgesetzt.

§ 6

(nicht besetzt)

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Gemeinde Niederbösa, den 19.04.2023

gez. Steinacker  —  (Siegelabdruck)

Bürgermeister