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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse Stadtrat

Bekanntmachung der in der 21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am 04.05.2023 gefassten Beschlüsse

In der 21. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am 04.05.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 94/21/23

Über die Bezuschussung des Vereins- und Stadtfestes 2023

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), beschließt der Stadtrat der Stadt Clingen im öffentlichen Teil seiner 21. Sitzung am 04.05.2023 das Folgende:

Der Stadtrat beschließt die Feierlichkeiten zum Jubiläum 170 Jahre Männergesangsverein, 30 Jahre Schützenverein und 670 Jahre Stadt Clingen mit 5.000 Euro zu bezuschussen. Die Organisation der Feierlichkeiten erfolgt durch die Vereine.

Die Bezuschussung der Vereine in Höhe vom 5.000 Euro wird in den Haushalt 2023 eingestellt.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Beschluss Nr. 95/21/23

Ankauf eines Teilgrundstückes nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG)

Beschluss Nr. 97/21/23

Über die Einstellung der Kindergartenleitung

Clingen, den 08.05.2023

gez. Schütze

Bürgermeister