Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgte bereits i. S. v. § 11 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Niederbösa (HauptS) vom 08.01.2013 in der Fassung der 3. Hauptsatzungsänderung vom 20.04.2022 durch Aushang am 24.04.2024 an der Verkündungstafel der Gemeinde Niederbösa am Bürgerhaus in der Dorfstraße in Niederbösa (vgl. Hinweis im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, Ausgabe 04/2024 vom 18.04.2024).
Die erfolgte öffentliche Bekanntmachung wird hiermit in der durch die Hauptsatzung festgelegten Form wie Folgt nachgeholt:
Der Wahlausschuss der Gemeinde Niederbösa hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Niederbösa als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.
Listennummer 1:
Bürger für Niederbösa (BfN)
| a) | Anja Klöppel, Niederbösa |
| b) | Kapischke-Jüngling, Monique, Niederbösa |
| c) | Esche, Stefanie, Niederbösa |
| d) | Mattauch, Marco, Niederbösa |
| e) | Coenen, Stephan, Niederbösa |
| f) | Manhardt, Ronny, Niederbösa |
Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen.
Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann Bewerber streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.
Greußen, den 23.04.2024
gez. Steinkopf
Wahlleiter der Gemeinde Niederbösa