Der Gemeinderat der Gemeinde Oberbösa hat in seiner 19 Sitzung am 21.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 02.04.2024 (Az. L.3.1-2010-GV051-01/24), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 08.04.2024, erteilt und mit Schreiben vom 16.04.2024 (Az. L.3.1-2010-GV051-01/24), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 26.04.2024, eine vorzeitige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Oberbösa wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Oberbösa oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 07.06.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Oberbösa, den 06.05.2024
gez. Köhne
Bürgermeister
Aufgrund der §§ 55 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Oberbösa folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 665.100,00 EUR |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 82.000,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Jahr 2024 nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für das Jahr 2024 nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | — 305 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für das Jahr 2024 auf 90.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Es gilt der mit der Haushaltssatzung beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Gemeinde Oberbösa, den 06.05.2024
gez. Köhne — (Siegelabdruck)
Bürgermeister