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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Westgreußen

Der Gemeinderat der Gemeinde Westgreußen hat in seiner 25. Sitzung am 02.04.2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 zum Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 26.04.2024 (Az. L.3.1-2010-GV079-01/24), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 06.05.2024, erteilt und gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 die vorzeitige öffentliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zugelassen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zum Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde Westgreußen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Topfstedt oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 07.06.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der 1. Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Westgreußen, den 06.05.2024

gez. Lange

Bürgermeisterin

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Westgreußen

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 und des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), und weiterer Gesetze sowie zur Aufh. des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17.2.2022 (GVBl. S. 87) sowie des § 34 der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 23.05.2019 (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2023 (GVBl. S. 376) erlässt die Gemeinde Westgreußen (Kyffhäuserkreis) folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Nachstehende Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden wie folgt geändert:

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 70.000,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € erhöht- und damit auf 70.000,00 € neu festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Westgreußen, den 06.05.2024

gez. Lange

Bürgermeisterin  —  (Siegelabdruck)