Der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamtes
vom 14.04.2026 Az. 5090-540-4348/264-11/19
der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
vom 26.05.2026 bis 09.06.2026
in der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Bahnhofstraße 13a
99718 Greußen
Zimmer 26
während der Dienststunden
| Montag: | von 08:30 bis 15:30 Uhr |
| Dienstag: | von 08:30 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | von 08:30 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag: | von 08:30 bis 15:30 Uhr |
| Freitag: | von 07:30 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Greußen, den 28.04.2026
gez. Steinkopf
Gemeinschaftsvorsitzender