Der Gemeinderat der Gemeinde Trebra hat in seiner 06. Sitzung am 10.03.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 18.03.2026 (Az. L.3.1-2010-GV075-01/26), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 24.03.2026, erteilt und mit Schreiben vom 09.04.2026, Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 16.04.2026, eine vorzeitige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Trebra wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Trebra oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 19.06.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Trebra, den 20.04.2026
gez. Höxtermann
Bürgermeister
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Trebra folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 510.000 EUR |
| und Ausgaben mit | 510.000 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 181.500 EUR |
| und Ausgaben mit | 181.500 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
-unbesetzt-
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für 2026 auf 40.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der mit der Haushaltssatzung beschlossene Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
| Trebra, 20.04.2026 |
| Gemeinde Trebra |
| Ort, Datum | (Siegelabdruck) | gez. Höxtermann |
|
| Bürgermeister |
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |