Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wasserthaleben - öB Feststellung Wahlergebnis BGM-Wahl

Öffentliche Bekanntmachung

der Feststellung des Ergebnisses der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wasserthaleben

Der Wahlausschuss der Gemeinde Wasserthaleben hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 aufgrund der Wahlniederschrift die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl geprüft und das Wahlergebnis für den Wahlkreis festgestellt. Das Wahlergebnis wird nach § 24 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 9 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 530) in der zurzeit geltenden Fassung hiermit wie Folgt öffentlich bekannt gemacht:

1.

Zahl der Wahlberechtigten:

327

2.

Zahl der Wähler

143

3.

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

(= Stimmzettel)

23

4.

Zahl der gültigen Stimmabgaben

(= Stimmzettel)

120

5.

Zahl der auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen

a)

Wölbing, Manuel

80

b)

Alberts, Nils

18

c)

Wiese, Andre

5

d)

John, Torsten

4

e)

Schmidt, Steffen

1

f)

Schmidt, Felix

2

g)

Erhart, Marion

1

h)

Trost, Ronny

2

i)

Detzer, Frank

1

j)

Hummel, Thomas

2

k)

Theuerkauf, Eva

3

l)

Dr. Lustermann, Karl-Heinz

1

6.

Namen des Gewählten (ggf. unter Angabe des Kennworts)

Wölbing, Manuel

Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Kyffhäuserkreis

Kommunalaufsicht

Markt 8

99706 Sondershausen

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Wasserthaleben, den 25.05.2023

gez. Ehrhardt

Wahlleiter der Gemeinde Wasserthaleben