In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Oberbösa das Wahlergebnis der Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Oberbösa am 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:
Zahl der Wahlberechtigten: 267
Zahl der Wähler: 217
Zahl der ungültigen Stimmabgaben(= Stimmzettel): 10
Zahl der gültigen Stimmabgaben(= Stimmzettel): 207
Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 609
| Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen sowie Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag: | ||
| 1. | Listennummer 1: DIE LINKE offene Liste | |
| Bewerber | Stimmen | |
| a) Steinacker, Jens b) Haupt, Egon c) Töpfer, Kevin Wahlvorschlag insgesamt | 66 45 21 132 | |
| 2. | Listennummer 2: Initiative Freier Wähler (IFW) | |
| Bewerber | Stimmen | |
| a) Isberner, Ulrich b) Köhne, Dagmar c) Trost, Christoph d) Altenburg, Alexander e) Steinacker, Kai f) Altenburg, Andreas g) Landgraf, Gerald h) Tiedemann, Bernd i) Bochmann, Beate j) Näder, Henry k) Halecker, Torsten Wahlvorschlag insgesamt | 110 84 81 44 40 36 30 22 15 12 3 477 | |
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| Zahl der auf die einzelnen oder verbundenen Wahlvorschläge entfallenden Sitze: | ||
| Wahlvorschlag | Sitze | |
| 1. | DIE LINKE offene Liste | 1 |
| 2. | Initiative Freier Wähler (IFW) | 5 |
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| Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags: | |
| 1. | Steinacker, Jens, DIE LINKE offene Liste |
| 2. | Isberner, Ulrich, Initiative Freier Wähler (IFW) |
| 3. | Köhne, Dagmar, Initiative Freier Wähler (IFW) |
| 4. | Trost, Christoph, Initiative Freie Wähler (IFW) |
| 5. | Altenburg, Alexander, Initiative Freie Wähler (IFW) |
| 6. | Steinacker, Kai, Initiative Freier Wähler (IFW) |
Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Kommunalaufsicht
Markt 8
99706 Sondershausen
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Greußen, den 28.05.2024
gez. Steinkopf
Wahlleiter der Gemeinde Oberbösa