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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Oberbösa

In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Oberbösa das Wahlergebnis der Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Oberbösa am 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:

Zahl der Wahlberechtigten: 267

Zahl der Wähler: 217

Zahl der ungültigen Stimmabgaben(= Stimmzettel): 10

Zahl der gültigen Stimmabgaben(= Stimmzettel): 207

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 609

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Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Kyffhäuserkreis

Kommunalaufsicht

Markt 8

99706 Sondershausen

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Greußen, den 28.05.2024

gez. Steinkopf

Wahlleiter der Gemeinde Oberbösa