In seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 hat der Wahlausschuss der Gemeinde Trebra das Wahlergebnis der Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Trebra am 26.05.2024 festgestellt. Es wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht:
Zahl der Wahlberechtigten: 253
Zahl der Wähler: 183
Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel): 18
Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel): 165
Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: 489
| Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen sowie Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag: | ||
| 1. | Listennummer 1: Heimat- und Kulturverein | |
| Bewerber | Stimmen | |
| a) Berbig, Niels b) Bracke, Robert c) Weilert, Kevin d) Georgi, Christian Wahlvorschlag insgesamt | 135 102 78 61 376 | |
| 2. | Listennummer 2: Jagdgenossenschaft Trebra | |
| Bewerber | Stimmen | |
| a) Schneevoigt, Gudrun b) Pfeiffer, Jürgen Wahlvorschlag insgesamt | 81 32 113 | |
—
| Zahl der auf die einzelnen oder verbundenen Wahlvorschläge entfallenden Sitze: | ||
| Wahlvorschlag | Sitze | |
| 1. | Heimat- und Kulturverein | 5 |
| 2. | Jagdgenossenschaft Trebra | 1 |
—
| Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags: | |
| 1. | Berbig, Niels (Heimat- und Kulturverein) |
| 2. | Bracke, Robert (Heimat- und Kulturverein) |
| 3. | Weilert, Kevin (Heimat- und Kulturverein) |
| 4. | Georgi, Christian (Heimat- und Kulturverein) |
| 5. | Schneevoigt, Gudrun (Jagdgenossenschaft Trebra) |
Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Kommunalaufsicht
Markt 8
99706 Sondershausen
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Greußen, den 28.05.2024
gez. Steinkopf
Wahlleiter der Gemeinde Trebra