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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Stellenausschreibung

Bei der Gemeinde Westgreußen sind zum 01.07.2025 eine Stelle einer/ eines

Geringfügig Beschäftigten (m/w/d) im Grünbereich

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von je 7,5 Stunden neu zu besetzen. Die Stelle ist zunächst bis zum 31.03.2026; bei entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung sowie Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen kann eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt werden.

Aufgabenbereiche:

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Grünflächen- und Friedhofsarbeiten sowie Baum- und Gewässerpflege,

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Wahrnehmung von Hausmeistertätigkeiten, Vorbereitung und Sicherstellung von kommunalen Veranstaltungen sowie,

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Ortsreinigung, Straßenreinigungen, Winterdienst.

Eine Änderung der vorstehenden Aufgabenbereiche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Anforderung an den Stelleninhaber:

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fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in den vorstehend angeführten Aufgabenbereichen,

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überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und der Wille, bei dringlichen Bedarf auch über die regulären Arbeitszeiten hinaus zu arbeiten,

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Nachweise und Qualifikation über Motorsägeschein, maschinelle Gartenbaugeräte (Motorsense, Heckenscheren, Entaster usw.) ist wünschenswert,

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Führerschein ist wünschenswert

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Teamfähigkeit sowie

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Bereitschaft zu weiteren Zusatzqualifikationen.

Die tariflichen Leistungen sowie das Beschäftigungsentgelt richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005 in der zurzeit geltenden Fassung.

Die Vergütung erfolgt in der EG 1.

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte unter Beifügung der üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien usw.) bis zum 25.06.2025 an die

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Kennwort

„Bewerbung Geringfügig Beschäftigte/r (m/w/d) Westgreußen“

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgen keine Eingangsbestätigungen. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie ohne Verwendung von Bewerbungsmappen o.ä. einzureichen. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierten Rückumschlag beizufügen. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung der personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer dieses Verfahrens gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.

Westgreußen, den 04.06.2025

gez. Lange

Bürgermeisterin