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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Hinweise zum Friedhof der Gemeinde Westgreußen

Allgemeine Hinweise

Beim Verlassen des Friedhofes ist darauf zu achten, dass Tor zu schließen.

Hinweise zur Benutzung der Urnengemeinschaftsanlage

Bei dem auf dem Friedhof Westgreußen befindlichen Grabstätten der Urnengemeinschaftsanlage handelt es sich um eine anonyme Urnengemeinschaftsanlage.

Bei der anonymen Urnengemeinschaftsanlage ist die Grabstätte ohne Kennzeichnung der Lage der Urne.

Laut Friedhofssatzung der Gemeinde Westgreußen gilt für die Nutzung der Urnengemeinschaftsanlage:

-

Blumen, Gestecke und Dekorationen dürfen nicht auf der Fläche der Gemeinschaftsanlage abgelegt werden

Die Zugänglichkeit und Pflegearbeiten der Urnengemeinschaftsanlage müssen ohne Einschränkung durch die Mitarbeiter der Gemeinde Westgreußen möglich sein.

Die Mitarbeiter der Gemeinde Westgreußen sind angehalten, bei Nichteinhaltung dieser Regelung, die auf dem Grabfeld befindlichen Blumen, Gestecke und Dekorationen u.ä. im Zuge der Pflege und Verkehrssicherheit unverzüglich zu beräumen und zu entsorgen.

Seitens der Gemeinde Westgreußen wird es künftig die Möglichkeit geben, vor der Urnengemeinschaftsanlage Blumen abzustellen.

Von Dekorationen und Gestecken bitten wir Abstand zu nehmen.

Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen, erfolgt nach einer 14-tägigen Übergangsfrist die Umsetzung der Regelung laut Friedhofssatzung der Gemeinde Westgreußen.

Wir bitten Sie, sich an diese Regelung zu halten.

 Gemeinde Westgreußen