Der Gemeinderat der Gemeinde Trebra hat im öffentlichen Teil seiner 15. Sitzung am 28.06.2023 die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Trebra für die Wahl der Schöffen beschlossen.
Die Vorschlagsliste der Gemeinde Trebra liegt in der Zeit vom
20.07.2023 bis 27.07.2023
während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
| Montag und Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
in der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Sachbereich Hauptverwaltung, Zimmer 33
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb der Auflegungsfrist von Jedermann schriftlich oder zu Protokoll bei der
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
für die Gemeinde Trebra
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen
mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077) in der zurzeit geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Trebra, den 29.06.2023
gez. Berbig
Beigeordneter