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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Trebra - Auslegung Vorschlagsliste Schöffenwahl

Öffentliche Bekanntmachung

des Zeitraumes und des Ortes der Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Trebra für die Schöffenwahl

Der Gemeinderat der Gemeinde Trebra hat im öffentlichen Teil seiner 15. Sitzung am 28.06.2023 die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Trebra für die Wahl der Schöffen beschlossen.

Die Vorschlagsliste der Gemeinde Trebra liegt in der Zeit vom

20.07.2023 bis 27.07.2023

während der allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Montag und Donnerstag:

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 bis 12:00 und

13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

in der

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

Sachbereich Hauptverwaltung, Zimmer 33

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb der Auflegungsfrist von Jedermann schriftlich oder zu Protokoll bei der

Verwaltungsgemeinschaft Greußen

für die Gemeinde Trebra

Bahnhofstraße 13 A

99718 Greußen

mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077) in der zurzeit geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Trebra, den 29.06.2023

gez. Berbig

Beigeordneter