Bauschuttentsorgung (Illegale Abfallentsorgung) im Juni 2023 Feldweg „Auf der Trebraer Höhe“
Im Juni 2023 wurde im Feldweg „Auf der Trebraer Höhe“ eine illegale Abfallentsorgung (Bauschutt, Abbruch) festgestellt. Da der Verursacher feststellbar war, wurde dieser Verstoß beim Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen angezeigt. Ebenfalls verboten ist die Entsorgung von Küchen-, Grün- und Gartenabfällen (z. B. Gras-/Baumschnitt, Laub, Obst-/Gemüseabfälle, Topf-/Kübelpflanzen) in der Gemarkung. Dieses ist leider am „Börnchen“ geschehen; der Verursacher ist leider (noch) nicht bekannt. Laub, Garten- und Küchenabfälle können mit der Biotonne für 12,00 € Jahresgebühr oder bei größeren Mengen in der Kompostierungsanlage Allmenhausen angeliefert werden. Kleinstmengen von Bauabfällen dürfen auch in der Restabfalltonne (schwarze Tonne) laut Abfallfibel 2023 des Kyffhäuserkreises entsorgt werden. Ansonsten sind Bauabfälle grundsätzlich durch zertifiziertes Entsorgungsunternehmen (Containerdienst) kostenpflichtig entsorgen zu lassen.
Sollte für die Aufstellung des Containers eine öffentliche Fläche genutzt werden müssen, dann kann dieses eine erlaubnisbedürftige Sondernutzung nach der jeweils geltenden Sondernutzungssatzung sein. Ebenso trifft dieses auf die Aufstellung von z. B. Baugerüsten, Bauzäunen, Baumaschinen oder Lagerung von Baumaterial zu. Auskunft dazu erteilt Tobias Steinkopf vom Sachbereich Ordnungsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen (Telefon 03636 7622-19).
Zu Letzt möchte ich auf die Straßenreinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Oberbösa verweisen. Diese wird durch die meisten Grundstückseigentümer (Verpflichtete) regelmäßig und vorbildlich ausgeführt. Leider gibt es Verpflichtete, die erst nach Aufforderung tätig werden und ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Das verursacht unnötigen Zeit- und Verwaltungsaufwand.
Steffen Köhne
Bürgermeister