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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
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Clingen - Bekanntmachung Beschlüsse Stadtrat vom 06.07.2023

Bekanntmachung der in der 22. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am 06.07.2023 gefassten Beschlüsse

In der 22. Sitzung des Stadtrates der Stadt Clingen am 06.07.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 98/22/23

Aufnahme der Bewerber für das ehrenamtliche Schöffenamt in die Vorschlagsliste der Stadt Clingen

Auf Grundlage des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.05.1975 (BGBl. I S. 1077) in der zurzeit geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Stadt Clingen im öffentlichen Teil seiner 22. Sitzung am 06.07.2023 das Folgende:

1.

In die Vorschlagsliste der Stadt Clingen für die Wahl der Schöffen wird

Herr Andreas Schöppe, geb. am 04.10.1980,

Brunnenstraße 19, 99718 Clingen

aufgenommen.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt,

a)

die Vorschlagsliste nach öffentlicher Bekanntmachung des Zeitraumes und des Ortes der Auslegung und unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit (§ 36 Abs. 3 Satz 2, § 37 GVG) eine Woche lang zur Einsicht auszulegen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 GVG) sowie

b)

nach erfolgter Auslegung die Vorschlagsliste nebst eventuellen Einsprüchen an den zuständigen Richter des Amtsgerichtes Sondershausen zu übersenden.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Es wurden keine zu veröffentlichenden nicht öffentliche Beschlüsse gefasst.

Clingen, den 07.07.2023

gez. Schütze

Bürgermeister