Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Oberbösa - Bekanntmachung Beschlüsse Gemeinderat vom 29.06.2023

Bekanntmachung der in der 14. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberbösa am 29.06.2023 gefassten Beschlüsse

In der 14. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberbösa am 29.06.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.

öffentlicher Teil:

Beschluss Nr. 66/14/23

Zustimmung der Gemeinde zum Haushaltsplan des Arbeiter-Samariter-Bund für die Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung- ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung sowie § 12 Abs. 3 Satz 1 des Vertrages zur Übergabe der Trägerschaft der im Eigentum der Gemeinde Oberbösa stehenden Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ sowie zur Erstattung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Oberbösa und dem Arbeiter-Samariter- Bund beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Oberbösa im öffentlichen Teil seiner 14. Sitzung am 29.06.2023 dem Haushalt für die Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ für das Haushaltsjahr 2023 nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage zuzustimmen.

nicht öffentlicher Teil:

(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)

Beschluss Nr. 67/14/23

Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes

Oberbösa, den 30.06.2023

gez. Köhne

Bürgermeister