Der Gemeinderat der Gemeinde Niederbösa hat in seiner 16. Sitzung am 16.04.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 2024/2025 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 13.05.2024 (Az. L.3.1-2010-GV048-02/24), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 17.05.2024, erteilt und mit Schreiben vom 18.06.2024 (Az. L.3.1-2010-GV048-02/24), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 04.07.2024, eine sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Niederbösa wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Niederbösa oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 09.08.2024 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung der Haushaltsjahre 2024/2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Niederbösa, den 08.07.2024
gez. Steinacker
Bürgermeister
Aufgrund der §§ 55 und 57 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Niederbösa folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| 2024: | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 204.500 EUR |
| 2025: | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 165.100 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| 2024: | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 140.000 EUR |
| 2025: | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 108.000 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 2024: | 295 v. H. |
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| 2025: | 295 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 2024: | 410 v. H. |
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| 2025: | 410 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 2024: | 400 v. H. | |
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| 2025: | 400 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
| im Jahr 2024 | auf 25.000,00 EUR | und |
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| im Jahr 2025 | auf 25.000,00 EUR |
| festgesetzt. |
§ 6
Es gilt der mit der Haushaltssatzung beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Niederbösa, den 08.07.2024
Gemeinde Niederbösa
gez. Steinacker — (Siegelabdruck)
Bürgermeister