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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Gemeinde Niederbösa

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederbösa hat in seiner 04. Sitzung am 24.03.2025 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Niederbösa beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 29.04.2025 (Az. L.3.1-2010-GV048-02/25), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 07.05.2025, erteilt und mit Schreiben vom 26.06.2025 (Az. L.3.1-2010-GV048-02/25), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 04.07.2025, eine sofortige öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.

Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Niederbösa wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Niederbösa oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

Niederbösa, den 04.07.2025

gez. Steinacker

Bürgermeister

Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung)

der Gemeinde Niederbösa

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. I S. 2294) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), hat der Gemeinderat der Gemeinde Niederbösa in der 04. Sitzung am 24.03.2025 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Niederbösa wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

325 v. H.

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

440 v. H.

(3)

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Gemeinde Niederbösa, den 04.07.2025

gez. Steinacker  —  (Siegelabdruck)

Bürgermeister