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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen einvernehmlicher Aufhebungen von Zweckvereinbarungen

Die einvernehmliche Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Clingen, der Gemeinde Niederbösa, der Gemeinde Topfstedt, der Gemeinde Trebra, der Gemeinde Wasserthaleben, und der Gemeinde Westgreußen sowie der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ über die Übertragung der Aufgaben im Bereich des Straßenreinigungs-, des Sondernutzungswesens sowie des Schutzes des Baumbestandes vom 09.06.2026 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde, mit Schreiben vom 29.06.2026, Az. L.3-1000-VG02-01/2026, Posteingang in der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 06.07.2026, zum 31.07.2026 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die amtliche Bekanntmachung der einvernehmlichen Aufhebung erfolgte auf der Internetseite des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Datum vom 06.07.2026 unter „www.kyffhaeuser.de -> Öffentliche Bekanntmachung“.

Hierauf Bezug nehmend wird gemäß § 13 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), in der zurzeit geltenden Fassung, auf die vorstehend angeführte Veröffentlichung hingewiesen.

Greußen, den 06.07.2026

gez. Steinkopf

Gemeinschaftsvorsitzender

Die einvernehmliche Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Oberbösa und der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ über die Übertragung der Aufgaben im Bereich des Straßenreinigungs-, des Sondernutzungswesens sowie des Schutzes des Baumbestandes vom 09.06.2026 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde, mit Schreiben vom 29.06.2026, Az. L.3-1000-VG02-02/2026, Posteingang in der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 06.07.2026, zum 31.07.2026 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die amtliche Bekanntmachung der einvernehmlichen Aufhebung erfolgte auf der Internetseite des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Datum vom 06.07.2026 unter „www.kyffhaeuser.de -> Öffentliche Bekanntmachung“.

Hierauf Bezug nehmend wird gemäß § 13 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), in der zurzeit geltenden Fassung, auf die vorstehend angeführte Veröffentlichung hingewiesen.

Greußen, den 06.07.2026

gez. Steinkopf

Gemeinschaftsvorsitzender

Die einvernehmliche Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Oberbösa und der Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“ über die Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens vom 09.06.2026 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde, mit Schreiben vom 29.06.2026, Az. L.3-1000-VG02-03/2026, Posteingang in der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 06.07.2026, rechtsaufsichtlich genehmigt. Die amtliche Bekanntmachung der einvernehmlichen Aufhebung erfolgte auf der Internetseite des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Datum vom 06.07.2026 unter „www.kyffhaeuser.de -> Öffentliche Bekanntmachung“.

Hierauf Bezug nehmend wird gemäß § 13 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), in der zurzeit geltenden Fassung, auf die vorstehend angeführte Veröffentlichung hingewiesen.

Greußen, den 06.07.2026

gez. Steinkopf

Gemeinschaftsvorsitzender