Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in seiner 04. Sitzung am 15.05.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Auf Grundlage des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 zur Änderung der Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GBl. S. 194, 201), in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 50 Abs. 2 Satz 1 und § 55 ThürKO ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 19.06.2025 (Az. L.3.1-2010-VG03-03/25), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 26.06.2025, erteilt, verbunden mit der Anhörung gemäß § 28 ThürVwVfG. Die Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 26.06.2025. Mit Schreiben vom 15.07.2025 (Az. L.3.1-2010-VG03-03/25), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 25.07.2025, wurde eine öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 05.09.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Greußen, den 08.08.2025
gez. Steinkopf
Gemeinschaftsvorsitzender
Aufgrund des § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) zuletzt geändert durch Artikel 5 zur Änderung der Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 50 Abs. 2 Satz 1 und §§ 55 und 57 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Greußen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 877.150 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 437.350 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- entfällt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird unverändert auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft wird auf 258.800 € festgesetzt.
Es gilt der mit der Haushaltssatzung beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
ausgefertigt am: 08.08.2025
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
gez. Steinkopf — (Siegelabdruck)
Gemeinschaftsvorsitzender