Der Gemeinderat der Gemeinde Niederbösa hat in seiner 06. Sitzung am 08.07.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Auf Grundlage des § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in der zurzeit geltenden Fassung ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde des Kyffhäuserkreises vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Kyffhäuserkreis mit Schreiben vom 16.07.2025 (Az. L.3.1-2010-GV048-04/25), Posteingang bei der Verwaltungsgemeinschaft Greußen am 05.08.2025, erteilt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Niederbösa wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen“ öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Topfstedt oder der Verwaltungsgemeinschaft Greußen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in Zimmer 35 des Dienstsitzes der Verwaltungsgemeinschaft Greußen in der Bahnhofstraße 13 A, 99718 Greußen bis zum 05.09.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der 1. Nachtragshaushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2025 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Niederbösa, den 08.08.2025
gez. Steinacker
Bürgermeister
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Niederbösa folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht (+) um | vermindert ( - ) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||
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| € | € | € | € |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 36.750 € | 0 € | 165.100 € | 201.850 € |
| die Ausgaben | 36.750 € | 0 € | 165.100 € | 201.850 € |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 175.000 € | 0 € | 108.000 € | 283.000 € |
| die Ausgaben | 175.000 € | 0 € | 180.000 € | 283.000 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € nicht verändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € nicht verändert
§ 4
- unbesetzt -
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 25.000 € nicht geändert.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Niederbösa, den 08.08.2025
Gemeinde Niederbösa
gez. Steinacker
Bürgermeister
Nachrichtlich: Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch eine eigenständige Hebesatzsatzung festgelegt und hier nachrichtlich aufgeführt:
| Steuerart | erhöht um | vermindert um | gegenüber 2024 bisher | auf nunmehr |
| 1. Grundsteuer A 2. Grundsteuer B 3. Gewerbesteuer | 30 v.H. 30 v.H. |
| 295 v.H. 410 v.H. 400 v.H. | 325 v.H. 440 v.H. 400 v.H. |