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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Welkertor“ der Stadt Clingen

hier:

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 BauGB

Im Ergebnis des gesetzlich durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Welkertor“ der Stadt Clingen hat der Stadtrat der Stadt Clingen in seiner Sitzung am 02.02.2023 den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gefasst.

Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden dem Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar mit Schreiben vom 02.06.2023 (Posteingang 09.06.2023) zur Genehmigung vorgelegt.

Gemäß Bescheid mit Schreiben vom 25.07.2023, Az: 5090-340-4621/2665-3-74274/2023, wurden seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar bezüglich des durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Clingen keine Beanstandungen geltend gemacht und die Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Damit wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Welkertor“ der Stadt Clingen wirksam.

Jedermann kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Ort:

Verwaltungsgemeinschaft „Greußen“, Bahnhofstraße 13A, 99718 Greußen,

Sprechzeiten

Montag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch

- geschlossen -

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Gemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Welkertor“ der Stadt Clingen schriftlich gegenüber der Stadt Clingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Ist eine Planung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der z.Z. gültigen Fassung enthalten sind oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 (4) Satz 1 ThürKO). Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach § 21 (4) Satz 1 ThürKO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in § 21 (4) Satz 1 ThürKO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

gez. Schütze

Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes