In der 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Topfstedt am 06.09.2023, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und beschlossen, was hiermit gemäß § 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils kann im Sachbereich Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:
Es wurden keine zu veröffentlichenden öffentlichen Beschlüsse gefasst.
nicht öffentlicher Teil:
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter bzw. anonymisierter Form bekannt gemacht.)
Beschluss Nr. 84/17/23
Nachträgliche Genehmigung Vergabe Elektroarbeiten Leerwohnung
Beschluss Nr. 85/17/23
Nachträgliche Genehmigung Vergabe Aufbauarbeiten Spielplatz Niedertopfstedt
Beschluss Nr. 86/17/23
Vergabe von Leistungen für Kappung einer Rotbuche wegen Gefahr in Verzug, Gemarkung Niedertopfstedt, Flur 4, Flurstück 31/9
Beschluss Nr. 87/17/23
Vergabe Bankettarbeiten auf der Gemeindestraße bis zur Gemarkungsgrenze Niedertopfstedt
Topfstedt, den 07.09.2023
gez. Kämmerer
Bürgermeister