Bei der Gemeinde Trebra ist zum 01.01.2025 die Stelle eines/einer
zu besetzen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Stelle ist zunächst auf 1 Jahr befristet; bei entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung sowie Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt werden.
Aufgabenbereiche:
| - | Hoch-/Tiefbauarbeiten, |
| - | Reparaturen aller Art, |
| - | Grünflächen- und Friedhofsarbeiten sowie Baum- und Gewässerpflege, |
| - | Wahrnehmung von Hausmeistertätigkeiten, Vorbereitung und Sicherstellung von kommunalen Veranstaltungen |
| - | Ortsreinigung, Straßenreinigung, Winterdienst sowie |
| - | Fuhrleistungen und Transporte. |
| Eine Änderung der vorstehenden Aufgabenbereiche bleibt ausdrücklich vorbehalten. | |
Anforderungen an den Stelleninhaber / die Stelleninhaberin (m/w/d):
| - | abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Ausbildungsberuf oder eine vergleichbare Berufsausbildung, |
| - | fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in den vorstehend angeführten Aufgabenbereichen, |
| - | überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und der Wille, bei dringlichen Bedarf auch über die regulären Arbeitszeiten hinaus zu arbeiten, |
| - | Nachweise und Qualifikationen über Motorsägenschein, maschinelle Gartenbaugeräte (Motorsense, Heckenschere, Entaster usw.), |
| - | Führerschein Klasse C/CE, |
| - | Teamfähigkeit sowie |
| - | Bereitschaft zu weiteren Zusatzqualifikationen. |
Die tarifvertraglichen Leistungen sowie das Beschäftigtenentgelt richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.09.2005 in der zurzeit geltenden Fassung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien usw.) senden Sie bitte bis spätestens zum 02.10.2024 an die
Verwaltungsgemeinschaft Greußen
Kennwort „Bewerbung Gemeindearbeiter/in (m/w/d) Trebra“
Bahnhofstraße 13 A
99718 Greußen.
Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgen keine Eingangsbestätigung. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie ohne Verwendung von Bewerbungsmappen o.ä. einzureichen. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierten Rückumschlag beizufügen. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Speicherung der personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren verwendet und für die Dauer dieses Verfahrens gespeichert und spätestens nach 3 Monaten nach dessen Abschluss gelöscht.
Trebra, den 05.09.2024
gez. Höxtermann
Bürgermeister