Da seit vielen Jahren der 2. Bauabschnitt des Wohngebiets „An der Sächsischen Helbe“ immer wieder für Gesprächsstoff und Spekulationen sorgt, gab der Bürgermeister Mario Schütze in der Stadtratssitzung am 08. August 2024 folgende, mit dem Bürgermeister a.D. Herrn Harald Keitel, dem TAZ und der VG Greußen abgestimmte Stellungnahme ab:
Für die Fläche des Wohngebietes existiert ein genehmigter Bebauungsplan. Bis zur Insolvenz einer in Greußen ehemals ansässigen Baufirma befand sich die Fläche in deren Eigentum. Im Zuge der Verwertung der Insolvenzmasse hat ein Privatinvestor diese Fläche in Gänze erworben. Der Stadt Clingen blieb ein Kauf aus der Insolvenzmasse verwehrt. Dies begründet sich darin, dass es sich bei Insolvenzkäufen um Spekulationen handelt, Käufe bleiben Städten und Gemeinden dadurch grundsätzlich verwehrt. Im Anschluss wurden seitens der Stadt Clingen mehrere Anläufe unternommen, um den Investor zu einem Erschließungsvertrag zu bewegen. Dies blieb leider ohne Erfolg. Der neue Eigentümer hat indes die dort befindlichen Grundstücke als unerschlossenes Bauland an diverse Bauwillige verkauft.
Nach kommunalrechtlicher Prüfung wurde die Stadt Clingen in zwei Beratungen darauf hingewiesen, dass sie nur für den Teil des Straßenbaus einschließlich der Straßenbeleuchtung, als Teil der Erschließung, zuständig ist. Es ist ihr untersagt, den Teil Abwasser- und Trinkwassererschließung zu veranlassen. Dies begründet sich darin, dass die Stadt Clingen Mitglied im Zweckverband „Helbe-Wipper“ (TAZ) ist und Leistungen im Zusammenhang mit der Trink- und Abwasserthematik an diesen übertragen hat. Das bedeutet, dass keine rechtlich gesicherte Refinanzierungsgarantie für die Stadt Clingen gegeben wäre. Die Abwasser- und Trinkwassererschließung kann nur durch die Grundstückseigentümer unmittelbar veranlasst werden. Zu diesem Zweck sollten sich diese mit dem TAZ in Verbindung setzen, um die Modalitäten zum weiteren Verfahrensweg und zur Ausführung sowie zur Vertragsgestaltung abzustimmen. Die Vertragsgestaltung kann mit Einzelnen, als auch durch Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümern erfolgen. Abstimmungen und Verträge mit anderen Versorgungsträgern sind ebenso durch die Grundstückseigentümer eigenverantwortlich zu veranlassen.
Hierzu wird auf die Eigentümerversammlung vom 22.11.2022 verwiesen, in welcher die Betroffenen umfassend informiert wurden.
Abschließend wurden der Stadt Clingen seitens der Kommunalaufsicht die rechtlichen Gegebenheiten mit Schreiben vom 24.02.2024 zusammenfassend mitgeteilt.
Die Grundstückseigentümer haben - wie bereits ausgeführt - unerschlossenes Bauland ohne einen Erschließungsträger erworben. Es ist somit an der Gesamtheit der Grundstückseigentümer die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Stadt Clingen ihrer Erschließungsaufgabe hinsichtlich des Straßenbaues gerecht werden kann. Die Ausführung des Straßenbaues in der Baulastträgerschaft der Stadt Clingen kann demzufolge erst nach Abschluss der Tiefbauarbeiten erfolgen. Es liegen die, durch einen erfahrenen Fachplaner erstellten, Erschließungsplanungen für das gesamte Wohngebiet bei der Stadt Clingen vor und sind bereit zum Erwerb.
Es existieren Beschlüsse (17/02/19; 26/05/20; 27/05/20 und 28/05/20) über die Vergabe von Planungsleistungen. Eine Verpflichtung der Erschließung ergibt sich daraus nicht. Alle Beschlüsse wurden umgesetzt.
Mittlerweile haben zwei Grundstückseigentümer erfolgreich einen Erschließungsvertrag über die wasser- und abwasserseitige Erschließung mit dem TAZ abschließen können. Der Traum vom Eigenheim liegt für diese Eigentümer somit in greifbarer Nähe. Der TAZ steht einer Erschließung offen gegenüber und möchte mit den Grundstückseigentümern zusammenarbeiten. Der Impuls und der Wille zum Bau müssen jedoch vom Eigentümer ausgehen. Die Stadt Clingen als auch die Verwaltung wollen alles daransetzen, dies jedem Eigentümer zu ermöglichen. Der TAZ, als städtischer Partner, ist in Clingen stark aktiv und sehr bemüht. Dies schlägt sich am hohen Erschließungsgrad innerhalb der Stadt Clingen nieder.
Immer wieder wird der Stadt Clingen unterstellt, dass mit dem genehmigten Doppelhaushalt 2021/2022 und den darin enthaltenen Kosten die Legitimation für eine (vollständige) Erschließung gegeben wäre. Dies wird energisch zurückgewiesen und im Folgenden richtiggestellt. Im Vermögenshaushalt für die Haushaltsjahre 2021/2022 wurden Baukosten in der Haushaltsstelle 6300 „Gemeindestraßen und Gehwege“ veranschlagt. Es war daher davon auszugehen, dass die geplanten Ausgaben die Baukosten für die o.g. straßen- und verkehrsmäßige Erschließung darstellten. Allerdings hätten die wasser- und abwasserseitige Erschließung in den Haushaltsstellen 7000 „Abwasserbeseitigung“ und 8150 „Wasserversorgung“ veranschlagt werden müssen, welches nicht erfolgte. Folglich wurde dies seitens der Kommunalaufsicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Doppelhaushalt 2021/2022 nicht moniert.
Viele Abstimmungen zwischen TAZ, Kommunalaufsicht, VG Greußen und der Stadt Clingen waren erforderlich, um einen rechtlich gesicherten Weg zu finden, im besten Sinne der Bauwilligen.
Jeder Bauwillige kann sich jederzeit mit der Bauverwaltung der VG Greußen in Verbindung setzen und wird über eine rechtlich abgesicherte Vorgehensweise zur Erschließung seines Grundstückes informiert.