Am 21.09.2025 (Wahltag) findet die Gemeindekirchenratswahl des Kirchengemeindeverbandes Greußen-Großenehrich statt. Sie sind aufgerufen und gebeten, den Gemeindekirchenrat als Leitung des Kirchengemeindeverbandes neu zu wählen!
Die Wahl findet im Wesentlichen als Briefwahl für alle statt. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie also per Brief. Den dort enthaltenen Stimmzettel füllen Sie aus, stecken ihn in den beigefügten Umschlag und senden diesen an unseren Wahlbriefkasten unter folgender Adresse:
| Geschäftssitz des Kirchengemeindeverbandes Greußen-Großenehrich |
| im Ev.-Luth. Pfarramt Greußen |
| Herrenstraße 6, 99718 Greußen |
Auf diese Weise können Sie uns bis zum 20.09.2025 (Eingang) postalisch Ihren Stimmzettel zukommen lassen bzw. in den Wahlbriefkasten unter der genannten Adresse einwerfen. Dadurch ist es auch allen, die am eigentlichen Wahltag (21.09.2025) verhindert sind, möglich, vorab ihre Stimme abzugeben.
Darüber hinaus haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, am Wahltag direkt vor Ort im Wahllokal des Stimmbezirkes (zu dem Ihr Wohnort gehört) zu wählen:
Folgende Wahllokale der Stimmbezirke des Pfarrbereiches Greußen sind am Wahltag, 21.09.2025, von 09:30 bis 10:30 Uhr, geöffnet und Sie können Ihren Stimmzettel dort in die Wahlurne einwerfen:
| Stimmbezirk | Wahllokal |
| Feldengel | Kirche Feldengel |
| Greußen | Kirche Greußen |
| Holzengel | Kirche Holzengel |
| Kirchengel | Kirche Kirchengel |
| Trebra-Niederbösa | Kirche Trebra |
| Westerengel | Kirche Westerengel |
Folgende Wahllokale der Stimmbezirke des Pfarrbereiches Großenehrich sind am Wahltag, 21.09.2025, von 10:00 bis 11:00 Uhr, geöffnet und Sie können Ihren Stimmzettel dort in die Wahlurne einwerfen:
| Stimmbezirk | Wahllokal |
| Bliederstedt | Kirche Bliederstedt |
| Clingen | Kirche Clingen |
| Großenehrich | Pfarrhaus Großenehrich |
| (mit den Orten: Abtsbessingen, Bellstedt, Freienbessingen, Großenehrich, Rohnstedt, Thüringenhausen, Wenigenehrich und Wolferschwenda) |
| Otterstedt | Kirche Otterstedt |
| Westgreußen | Kirche Westgreußen |
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder Ihres Haushalts, die Gemeindeglied der evangelischen Kirchengemeinde (also getauft und nicht ausgetreten) sind und am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Wählen und entscheiden Sie mit!