Am 31.12.2023 enden bundesweit die fünfjährigen Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. Für die neue 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden im Jahr 2023 die Schöffen neu gewählt.
Das Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen. Ein Schöffe steht gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Eine besondere Qualifikation ist für das Schöffenamt nicht erforderlich.
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen versehen werden kann. Diese sollen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in der Landgemeinde Greußen wohnen.
Jedoch dürfen sie nicht infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein.
Des Weiteren sollten sie nicht in Vermögensverfall geraten oder aus gesundheitlichen Gründen für das Amt ungeeignet sein.
Weitere Informationen können Sie während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung erhalten oder der Broschüre „Das Schöffenamt in Thüringen“, welche in der Stadtverwaltung sowie im Amtsgericht Sondershausen kostenfrei erhältlich ist, entnehmen.
Für das Amt einer Schöffin oder eines Schöffen kann sich jede Person selbst vorschlagen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Weiterleitung an das Amtsgericht Sondershausen entscheidet der Stadtrat der Stadt Greußen bis zum 15.06.2023.
Ihre Vorschläge / Interessenbekundung (siehe Anlage 1) richten Sie bitte bis 14.04.2023 an die Stadtverwaltung Greußen, Herrn Mangana, Bahnhofstraße 13a, 99718 Greußen.
Greußen, den 10.01.2023
Gez. Mangana
Hauptamtsleiter
Stadt Greußen