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Landgemeindebote
Ausgabe 1/2025
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über die Verarbeitung von Daten im „Landgemeindeboten“ der Stadt Greußen unter Einhaltung der neuen Datenschutzrichtlinien in der Öffentlichkeitsarbeit

Treten Sie zur Veröffentlichung eines Beitrages im „Landgemeindebote“ per Post oder per E-Mail mit uns in Kontakt, werden die von Ihnen gemachten Angaben (Beiträge) zum Zwecke der Bearbeitung gemäß Art. 6 Satz 1 der DSGVO gespeichert. Wir weisen darauf hin, dass die Einsender von Beiträgen zur Veröffentlichung im „Landgemeindebote“ sich verpflichten, die Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen und automatisch in die Datenverarbeitung einwilligen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO vorliegt.

Einreichen von Fotos zur Veröffentlichung im „Landgemeindebote“

Auf Grund der datenschutzrechtlichen Vorschriften macht es sich bei der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, erforderlich, dass hierzu bei der Übermittlung vom Einreicher versichert wird, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Amtsblatt einverstanden sind.

Unsere Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einreichung der Beiträge das Einverständnis bereits vorliegt.