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Landgemeindebote
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Greußen,

im Jahr 2025 haben wir unsere bisherigen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzungen grundlegend überarbeitet und zu einheitlichen Satzungen für alle Friedhöfe unserer Landgemeinde zusammengeführt. Diese Überarbeitung ist in regelmäßigen Abständen notwendig, damit unsere Regelungen stets aktuell und übersichtlich bleiben.

Ein wichtiges Ziel war es, die verschiedenen Vorschriften aus den früheren Gemeinden Greußen, Großenehrich und Wolferschwenda anzugleichen. In der Vergangenheit gab es dort unterschiedliche Regeln - etwa zu Arten, Maßen und Gestaltung von Grabstätten sowie zu den Gebühren für vergleichbare Leistungen. Mit den neuen Satzungen gelten nun für alle Friedhöfe klare, einheitliche und leicht nachvollziehbare Regelungen.

Auch bei der Erhebung der Gebühren gab es in den Altgemeinden unterschiedliche Modelle: In Greußen wurde bislang eine einmalige Gebühr für die gesamte Nutzungszeit erhoben, während in Großenehrich und Wolferschwenda jährliche Gebühren anfielen. Künftig gilt auf allen kommunalen Friedhöfen das bewährte System der Einmalzahlung, wie es in Greußen bereits praktiziert wurde.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Neukalkulation der Gebühren hat sich außerdem gezeigt, dass die bisherige jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr der ehemaligen Stadt Großenehrich in Höhe von 44,40 Euro nicht mehr zeitgemäß war. Die neue Berechnung führt zu einer geringeren Gebühr von 29,43 Euro pro Jahr für bestehende Grabstätten ab 2026. Da für neue Grabstätten keine jährliche Gebühr mehr erhoben wird, möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern mit bestehenden Grabstätten die Möglichkeit geben, die noch anfallenden Gebühren bis zum Ende des Nutzungsrechts als einmalige Zahlung abzulösen.

Mit den überarbeiteten Satzungen schaffen wir Transparenz, Fairness und gleiche Bedingungen für alle Nutzer unserer kommunalen Friedhöfe.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Schritt hin zu einheitlichen und bürgerfreundlichen Regelungen.

Ihr

Bürgermeister